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Abscheider
-inspektion

Wir schauen genau hin. Eine Abscheiderinspektion mit Kanal Schüler stellt Ihre Abscheideranlage auf den Prüfstein. Wir reinigen, prüfen und warten Ihr System, so dass der reibungslose Betrieb gewährleistet ist. Damit Sie sich voll auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
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FAKTEN

Inspektion nach​
DIN 1999-100

Über 50
Jahre Erfahrung

Zertifizierte
Dienstleistung

Top
Bewertet

Entsorgung
Abscheiderinhalte
+ Schlammfänge

Faire, transparente
Preise

Warum Sie sich für den Kanal Schüler - Service entscheiden sollten

Als echte Experten aus dem Bereich Wartung und Reinigung verstehen wir die Bedeutung einer funktionierenden Abscheideranlage für Altöl oder Fett. Damit erfüllt der Schüler-Service nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern trägt dazu bei, die Umwelt zu schützen, Betriebskosten zu senken, die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern und die Hygiene zu gewährleisten. Mit modernster Ausrüstung und einem erfahrenen Team von Fachleuten sind wir in der Lage – auch kurzfristig – Ihre Generalinspektion durchzuführen. Dabei übernehmen wir für Sie alle Leistungen – von der Entleerung und Reinigung, über die Prüfung der Dichtigkeit, des Abscheider-Zustands bis hin zur Dokumentation im Betriebstagebuch.

Einzugsgebiet

Unsere Dienstleistungen führen wir in einem großflächigen Gebiet rund um Rhein, Mosel und Lahn durch. Rund um Koblenz, über Neuwied bis  Andernach in die Eifel nach Mendig oder Mayen sind unsere Spezialfahrzeuge im Einsatz. Darüber hinaus decken wir den gesamten Rhein-Lahn-Kreis mit Gemeinden wie Lahnstein, Bad Ems, Nassau, Diez oder Nastätten ab. Im Hunsrück erstreckt sich unser Gebiet bis weit Richtung Boppard, Emmelshausen, Brodenbach. Auch im angrenzenden Westerwald mit Montabaur, Hachenburg oder im Taunus in Bad Schwalbach können Sie unseren Kanaldienst buchen. Kontaktieren Sie uns gerne für ihr individuelles Angebot.

Bei uns aus einer Hand: Reinigung Wartung Inspektion

Abscheiderinspektion gemäß DIN 1999-100

Generalinspektion Ölabscheider und Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1999-100

Die Generalinspektion an Ihrem Ölabscheider muss regelmäßig durchgeführt werden. Die Durchführung der Generalinspektion und die dazugehörende Dichtheitsprüfung sind in der DIN EN 858 Teil 1& 2 in Verbindung mit der DIN 1999 Teil 100 festgelegt. Die Dichtheitsprüfung der Rohrleitungen im Einzugsgebiet der Anlage erfolgt auf Grundlage der DIN 1986 Teil 30 und DIN 1610. Damit wird die korrekte Funktion der Anlage sichergestellt. Eine Generalinspektion beinhaltet die Überprüfung aller Komponenten des Ölabscheiders, wie Trennvorrichtungen, Ablaufsysteme und Überlaufschutz. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle Teile intakt sind und ordnungsgemäß arbeiten, um das Risiko von Leckagen und Umweltverschmutzung zu minimieren. Im Rahmen der Ölabscheider-Inspektion führen wir eine fachgerechte Reinigung, Prüfung und Wartung aus. Anfallende ölhaltige Abfälle und Reinigungswasser wird fachgerecht durch uns entsorgt.

Die Leistungen und der Ablauf sind wie folgt zu nennen:

  • Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber
  • Prüfung des Betriebstagebuches, Genehmigung, Inbetriebnahme und technische Daten
  • Prüfung des Entwässerungsplanes, Durchsicht vorhandener Prüfung
  • Entleerung und intensive Reinigung, Entsorgung Abscheiderinhalte
  • Absperren der Anlage und Zuläufe, Sichtprüfung mit Fotodokumentation
  • Inspektion des Abscheiders und aller Komponenten, Zuläufe, Trichter sowie einer Hebeanlage (falls vorhanden)
  • Funktionsprüfung und Befüllen der Anlage mit Wasser – optional werden Schlammfang, Benzinabscheider getrennt geprüft
  • Entfernung der Absperrblasen und Wiederinbetriebnahme der Anlage
  • Auswertung Ergebnisse und Erstellung des Prüfberichtes

 

Bedenken Sie bei dem Betrieb Ihrer Anlage:

Nur eine fachgerechte Leistung samt Prüfbericht, welcher die Generalinspektion detailliert dokumentiert und genaue Angaben zum Zustand, zur Klassifizierung und den Fristen zur Behebung von Mängeln enthält, gewährt die notwendige rechtliche Sicherheit! Wir empfehlen, alle Anlagenteile monatlich zu kontrollieren.

Generalinspektion Fettabscheider und Dichtheitsprüfung 
gemäß DIN 4040

Die Generalinspektion ist ein wichtiger Aspekt in der Wartung und Überwachung Ihres Fettabscheiders. Neben der regelmäßig durchzuführenden Reinigung und Inspektion ist die Dichtheitsprüfung und Generalinspektion nach DIN 4040 alle 5 Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Der Schüler-Service steht allen Betreibern von Restaurants, gewerblichen Küchen, Kantinen und anderen Einrichtungen zur Lebensmittelverarbeitung zur Verfügung.

Bei einer Generalinspektion am Fettabscheider wird neben der Reinigung und Prüfung folgender Leistungsumfang umweltgerecht erfüllt:

  • Inspektion des Abscheiders und aller Komponenten, Zuläufe, Trichter sowie einer Hebeanlage (falls vorhanden)
  • Funktionsprüfung
  • Dichtheitsprüfung Festeinbauten
  • Bild / Kamerainspektion und Dokumentation
  • Erstellung des Prüfberichtes
  • Entsorgung anfallender Stoffe
Generalinspektion Fettabscheider und Dichtheitsprüfung

Halbjährliche Wartung gem. DIN 1999 – 100

Abscheideranlagen sind halbjährlich, entsprechend der Vorgaben des Herstellers von einem Sachkundigen zu warten. Dabei werden folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes, falls vorhanden, auf Durchlässigkeit, wenn der Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede aufweist und auf Beschädigung
  • Reinigen oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes nach Angaben des Herstellers
  • Entleerung und Reinigung des Abscheiders und soweit erforderlich, (z.B. bei starker Verschlammung) Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht
  • Soweit die Abscheideranlage ausschließlich eingesetzt wird zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem Regenwasser, Absicherung von Anlagen und Flächen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Leichtflüssigkeiten, können die Intervalle der Wartungen in Abhängigkeit des tatsächlichen Anfalls an Schlamm und Leichtflüssigkeit in Eigenverantwortung des Betreibers auf höchstens 12 Monate verlängert werden.

Die Feststellung und durchgeführten Arbeiten werden in einem Wartungsbericht erfasst und bewertet. Ihre Mitarbeiter können als sachkundige Person gem. DIN 1999 Teil 100 ausgebildet werden. Die monatliche Eigenkontrolle und auch die halbjährlich geforderte Wartung können so innerbetrieblich und damit auch kosteneinsparend durchgeführt werden.

Entsorgung der Ölabscheiderinhalte und Schlammfänge

Die Entsorgung erfolgt je nach Bedarf, im Rahmen der Eigenkontrollverordnung bei mind. Halbjährlicher Wartung jedoch max. nach 5 Jahren, oder beim Erreichen von 50% der zulässigen Schlammfangspeichermenge oder beim Erreichen von 80% der zulässigen Ölspeichermenge!
Die Entsorgung erfolgt als Komplettentleerung aller Anlagenbestandteile mittels unseren Saug-/ Druckfahrzeugen.

DirektER SERVICE

Kontakt und Anfrage

In wenigen Schritten zur Abscheiderinspektion.

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