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In Deutschland wurde die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen ab dem 1. Juni 2000 untersagt. Die Mineralfaserabfälle, die bei Rückbauarbeiten anfallen, werden als gefährlicher Abfall eingestuft und erfordern sowohl während des Abbaus als auch bei der Entsorgung spezielle Maßnahmen. Die genauen Vorschriften für diese Verfahren sind in der TRGS 521 festgelegt. Es ist notwendig, diese Abfälle in speziellen Säcken sicher zu verpacken und luftdicht zu verschließen.

Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, um Sie bezüglich der ordnungsgemäßen Entsorgung zu beraten.

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